Teilnahmebedingungen

  1. Anmeldung:

Die  Anmeldung  zu  den  Freizeiten/Fahrten/ Seminaren erfolgt mit dem vollständig ausgefüllten

Anmeldeformular.  Bei  allen  TeilnehmerInnen, die  zu  Beginn  der  Freizeit/  Fahrt/  Seminar  das

  1. Lebensjahr noch  nicht  vollendet  haben,  ist eine  Unterschrift  eines  Erziehungsberechtigten

erforderlich. Sollten mehr Anmeldungen eingehen, als Plätze vorhanden sind, entscheidet die Reihenfolge der schriftlichen Anmeldung (Warteliste).

  1. Anmeldebestätigung:

Sie  erfolgt  unmittelbar  nach  der  Anmeldung  in Form  der  Rechnung.  Weitere  Informationen  zur Maßnahme werden rechtzeitig zugeschickt.

  1. Zahlungsbedingungen:

Der  Teilnehmerbetrag  für  die  Freizeit/  Fahrt/ Seminar muss spätestens bis zum Anmeldeschluss der jeweiligen Freizeit/ Fahrt/ Seminar von Ihrem Konto abgebucht werden können. Dies erfolgt via SEPA-Lastschriftmandat. Dafür füllen Sie bitte  die in der Anmeldung beinhaltete Einverständniserklärung aus und unterzeichnen diese.

  1. Rücktritt eines  Teilnehmers/einer Teilnehmerin

Der  Rücktritt  muss  generell  schriftlich erfolgen. Folgende Ausfallgebühren werden erhoben:

allgemeine Stornopauschale:

bis 30. Tag vor Reiseantritt = 20 %

bis 22. Tag vor Reiseantritt =30 %

bis 15. Tag vor Reiseantritt =50 %

bis 8. Tag vor Reiseantritt =60 %

bis 4. Tag vor Reiseantritt =80 %

ab dem 3. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise =100 %

des Gesamtpreises .

Außerdem fällt  zu jedem Zeitpunkt eine Verwaltungspauschale von 10 € an.

  1. Versicherung:

Eine Reiserücktrittsversicherung ist vom Teilnehmer selbst  abzuschließen.  Über  den  Bund  der Landjugend  besteht  für  alle  TeilnehmerInnen Versicherungsschutz  (Unfall,  Haftpflicht).

  1. Rücktritt durch den Veranstalter:

Wird  eine  MindestteilnehmerInnenzahl  für  eine Freizeit/Fahrt/Seminar  nicht  erreicht,  kann  die Freizeit/Fahrt/Seminar  bis  5  Tage  vor  dem geplanten  Beginn  vom  Veranstalter  abgesagt werden. Bereits eingezahlte Beiträge werden dann in  voller  Höhe  zurückgezahlt.  Weitere  Ansprüche entstehen nicht.

  1. Einverständniserklärung:

Jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin verpflichtet sich mit der Anmeldung, sich in die Gemeinschaft einzufügen  und  die  Anordnungen  der  Freizeit-/Fahrten-  und  SeminarleiterInnen  zu  befolgen. Grobe Verstöße gegen diese Verpflichtung können die  vorzeitige  Rückreise  auf  eigene  Kosten  nach sich ziehen. Bei  Nichtantreten  der  Freizeit/Fahrt/Seminar, vorzeitiger  Abreise,  verspäteter  Anreise  von Seiten der Teilnehmer oder Ausschluss durch den Veranstalter nach Veranstaltungsbeginn haben die Teilnehmer  keinen  Anspruch  auf  Erstattung  des Teilnehmerbetrages/ggf. Vorauszahlungen. Bei Minderjährigen geben die Erziehungsberechtigten ihr  Einverständnis,  dass  ihre  angemeldeten Kinder  entsprechend  ihrem  Alter  auch  zeitweise unbeaufsichtigt  und  selbständig  unterwegs  sein dürfen.

  1. Haftung durch den Veranstalter:

Der  Bund  der  Landjugend  verpflichtet  sich als  Veranstalter  dafür  Sorge  zu  tragen,  dass eine  gewissenhafte  Freizeit-/Fahrten-/Seminarvorbereitung gewährleistet ist. Für  Programmpunkte  und  Leistungen,  die  an Dritte  übertragen  wurden,  wird  keine  Haftung übernommen.

  1. Bildrechte:

Die bei Veranstaltungen aufgenommenen Fotos/ Bildaufnahmen  der  Teilnehmer  darf  der  Bund der Landjugend zur Veröffentlichung im Internet, zur  internen  und  externen  Dokumentation,  zur Berichterstattung und Werbung verwenden. Ein Vergütungsanspruch besteht nicht.