Teilnahmebedingungen
- Anmeldung:
Die Anmeldung zu den Freizeiten/Fahrten/ Seminaren erfolgt mit dem vollständig ausgefüllten
Anmeldeformular. Bei allen TeilnehmerInnen, die zu Beginn der Freizeit/ Fahrt/ Seminar das
- Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
erforderlich. Sollten mehr Anmeldungen eingehen, als Plätze vorhanden sind, entscheidet die Reihenfolge der schriftlichen Anmeldung (Warteliste).
- Anmeldebestätigung:
Sie erfolgt unmittelbar nach der Anmeldung in Form der Rechnung. Weitere Informationen zur Maßnahme werden rechtzeitig zugeschickt.
- Zahlungsbedingungen:
Der Teilnehmerbetrag für die Freizeit/ Fahrt/ Seminar muss spätestens bis zum Anmeldeschluss der jeweiligen Freizeit/ Fahrt/ Seminar von Ihrem Konto abgebucht werden können. Dies erfolgt via SEPA-Lastschriftmandat. Dafür füllen Sie bitte die in der Anmeldung beinhaltete Einverständniserklärung aus und unterzeichnen diese.
- Rücktritt eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin
Der Rücktritt muss generell schriftlich erfolgen. Folgende Ausfallgebühren werden erhoben:
allgemeine Stornopauschale:
bis 30. Tag vor Reiseantritt = 20 %
bis 22. Tag vor Reiseantritt =30 %
bis 15. Tag vor Reiseantritt =50 %
bis 8. Tag vor Reiseantritt =60 %
bis 4. Tag vor Reiseantritt =80 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise =100 %
des Gesamtpreises .
Außerdem fällt zu jedem Zeitpunkt eine Verwaltungspauschale von 10 € an.
- Versicherung:
Eine Reiserücktrittsversicherung ist vom Teilnehmer selbst abzuschließen. Über den Bund der Landjugend besteht für alle TeilnehmerInnen Versicherungsschutz (Unfall, Haftpflicht).
- Rücktritt durch den Veranstalter:
Wird eine MindestteilnehmerInnenzahl für eine Freizeit/Fahrt/Seminar nicht erreicht, kann die Freizeit/Fahrt/Seminar bis 5 Tage vor dem geplanten Beginn vom Veranstalter abgesagt werden. Bereits eingezahlte Beiträge werden dann in voller Höhe zurückgezahlt. Weitere Ansprüche entstehen nicht.
- Einverständniserklärung:
Jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin verpflichtet sich mit der Anmeldung, sich in die Gemeinschaft einzufügen und die Anordnungen der Freizeit-/Fahrten- und SeminarleiterInnen zu befolgen. Grobe Verstöße gegen diese Verpflichtung können die vorzeitige Rückreise auf eigene Kosten nach sich ziehen. Bei Nichtantreten der Freizeit/Fahrt/Seminar, vorzeitiger Abreise, verspäteter Anreise von Seiten der Teilnehmer oder Ausschluss durch den Veranstalter nach Veranstaltungsbeginn haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbetrages/ggf. Vorauszahlungen. Bei Minderjährigen geben die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis, dass ihre angemeldeten Kinder entsprechend ihrem Alter auch zeitweise unbeaufsichtigt und selbständig unterwegs sein dürfen.
- Haftung durch den Veranstalter:
Der Bund der Landjugend verpflichtet sich als Veranstalter dafür Sorge zu tragen, dass eine gewissenhafte Freizeit-/Fahrten-/Seminarvorbereitung gewährleistet ist. Für Programmpunkte und Leistungen, die an Dritte übertragen wurden, wird keine Haftung übernommen.
- Bildrechte:
Die bei Veranstaltungen aufgenommenen Fotos/ Bildaufnahmen der Teilnehmer darf der Bund der Landjugend zur Veröffentlichung im Internet, zur internen und externen Dokumentation, zur Berichterstattung und Werbung verwenden. Ein Vergütungsanspruch besteht nicht.