Landesausschuss

Der Landesauschuss setzt sich zusammen aus dem Landesvorstand und den zwei Delegierten aus jedem Kreisverband bzw. jeder Gebietsgemeinschaft, wenn sich ein Kreis in diese aufteilt.

Der Landesausschuss hat folgende Aufgaben

  • Vorlagen für die Landesversammlung beraten
  • Sommer- und Winterprogramm mitgestalten
  • verbandsinterne Zuschussrichtlinien beschließen

Der Landesausschuss bietet ein Forum für die Diskussion um Verbandstrukturen und Organisation, hier werden Erfahrungen ausgetauscht. Aufgaben auf Kreis- bzw. Gebietsgemeinschaftsebene erhalten dadurch wichtige Unterstützung.