Juleica

Was ist die Jugendleitercard?

  • Bundeseinheitlicher Jugendgruppenleiterausweis, der 1998 von der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden eingeführt wurde.
  • Sie ist eine amtliche Legitimation für ehrenamtliche Tätigkeit von Jugendlichen in Form einer Chipkarte.
  • Die Jugendleitercard wird auf drei Jahre ausgestellt und kann danach wieder beantragt werden.

Was bringt mir die Jugendleitercard?

  • Sie dient als Nachweis pädagogischer Qualifikation gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen TeilnehmerInnen sowie gegenüber staatlicher und nicht staatlicher Stelle.
  • Sie berechtigt zur Inanspruchnahme von Hilfen und Beratung dieser o. g. Stellen, sowie nach landesrechtlicher Regelung die Inanspruchnahme von Vergünstigungen (siehe im Internet unter www.juleica.de, sie sind dort landkreisweit abrufbar).

Voraussetzungen für die Jugendleitercard

  • Aktive ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit
  • Praktische und theoretische Qualifizierung für die Aufgabe als GruppenleiterIn
  • Mindestalter 16 Jahre (in Ausnahmefällen 15 Jahre)

Wie qualifiziere ich mich für die Jugendleitercard über den BdL?

  • Durch den Besuch des Pflichtmoduls “Leita lerna – Leiter wera, BdL-Gruppenleiterschulung” und dem Besuch von einem Wahlmodul “Verschenkt wird nix!” (Finanz-und Steuerschulung), “Was Erleba!” (Erlebnispädagogischer Tag) oder “Schwätza lerna I” (Rhetorikseminar).

Was ist der erste Schritt zum Erwerb der Jugendleitercard?

  • Ich melde mich bei der BdL-Geschäftsstelle an und bekomme einen Ausweis, auf dem die Teilnahme an den Modulen von den Referenten bestätigt wird. Wenn ich alle Schulungen besucht habe, kann ich einen Antrag für die Jugendleitercard auf der BdL-Geschäftsstelle stellen.
  • Die Module können zeitlich unbegrenzt belegt werden, das heißt, die bestätigten Module verfallen nicht

Du hast Interesse die Jugendleitercard zu machen?

  • Dann melde dich bei uns und wir werden dir den nächsten Termin für unsere Gruppenleiterschulung verraten!