Landesversammlung

Die Landesversammlung ist das oberste Entscheidungsgremium im BdL. Ihre satzungsgemäßen Aufgaben sind insbesondere die Wahl des Landesvorstandes, Beratung und Beschlussfassung zu grundsätzlichen Angelegenheiten der Landjugendarbeit, Entgegennahme des Vorstandsberichtes sowie die Entlastung des Vorstandes.
Jede Gruppierung innerhalb des BdL ist mit zwei Delegierten bei der Landesversammlung stimmberechtigt. Landesversammlung heißt: Die zukünftige Landjugendarbeit mitbestimmen, Wünsche für Veranstaltungen einbringen, neue Anregungen mitnehmen, die Arbeit des Landesvorstandes kontrollieren, den Landesvorstand und die MitarbeiterInnen der Geschäftsstelle kennen lernen.